Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cuddly Creatures
(auf Basis der allgemeinen Vertragsbedingungen der AGD)

Grundlage eines Vertrages mit Cuddly Creatures, Julia Tripke (nachfolgend Cuddly Creatures genannt) sind immer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsunterzeichnung anerkennen und bestätigen. Für alle Rechtsgeschäfte mit Cuddly Creatures sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit ihrer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder Cuddly Creatures erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen Cuddly Creatures insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung Cuddly Creatures weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Cuddly Creatures, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4. Cuddly Creatures überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungs-rechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

1.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.6. Cuddly Creatures hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung.
Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

1.7. Der Auftraggeber erlaubt Cuddly Creatures auch nach der Erlangung der Nutzungsrechte die von ihr erstellten Entwürfe, Designs und Layouts als Referenz in Belegmappen bzw. bei Präsentationen, Internetpräsenzen oder Messen zu verwenden.

1.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2 Vergütung

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Vergütungen sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Cuddly Creatures dem Auf-traggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

2.4. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Cuddly Creatures berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3 Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzug zahlbar.

3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung je-weils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Cuddly Creatures hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

3.3. Bei Zahlungsverzug kann Cuddly Creatures Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

4.2. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD ebenfalls gesondert berechnet.

4.3. Cuddly Creatures ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Re-chnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cuddly Creatures entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Cuddly Creatures abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Cuddly Creatures im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.5. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.6. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte über-tragen.

5.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Cuddly Creatures zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Cuddly Creatures Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Die Produktionsüberwachung durch Cuddly Creatures erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Über-nahme der Produktionsüberwachung ist Cuddly Creatures berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Cuddly Creatures 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Cuddly Creatures ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7 Haftung & Gewährleistung

7.1. Cuddly Creatures verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Cuddly Creatures haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.2. Sofern Cuddly Creatures notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Cuddly Creatures. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Cuddly Creatures geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Cuddly Creatures.

7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Cuddly Creatures nicht.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Cuddly Creatures behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Cuddly Creatures eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Cuddly Creatures übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Cuddly Creatures von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9 Kündigung des Auftrages

9.1. Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d. h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.

9.2. Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist Cuddly Creatures berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.

9.3. Cuddly Creatures zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und ver-pflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.

9.4. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nut-zungsvergütung entfällt. Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an Cuddly Creatures zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.

10 Schlussbestimmungen

10.1. Der Erfüllungsort ist Jena als Sitz von Cuddly Creatures.

10.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestim-mungen nicht.

10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Jena, 10.12.2007